Wenn Sie Ihren Garten gestalten, sollten Sie auch an einen oder mehrere Stellplätze für Ihr Fahrzeug denken. Sie haben die Wahl zwischen einem Carport Metall und einem Carport Holz. Die Carport Garage schützt Ihr Fahrzeug zuverlässig vor Regen, Schnee und starker Sonneneinstrahlung. Für den Untergrund empfiehlt sich ein robustes Pflaster, das sich auch in der Hofeinfahrt befindet. An den Rändern zum Beetbereich leistet ein Bordstein gute Dienste. Mit seiner Hilfe lassen sich Straßen, Wege und Beete räumlich voneinander abgrenzen. Zudem dient der Bordstein als Befestigung für den anschließenden Grünstreifen. Wir bieten Ihnen die Carport Garage mit Flachdach, Spitzdach und Walmdach an. Die Bauelemente werden durch unsere Partner hersgestellt und durch uns zusammenmontiert. Dieses gilt sowohl für den Carport Holz als auch für den Carport Metall. Neben Überdachungen für Ihr Fahrzeug fertigen wir für Sie zudem Terrassendächer, Gewächshäuser, überdachte Freisitze, Gartenhäuser und Ähnliches an. Auch diese Dächer erhalten Sie mit einer Konstruktion aus Holz oder Metall als Flachdach, Spitzdach und Walmdach. In den Bereichen Berlin, Sachsen und im Land Brandenburg übernehmen wir neben der Planung und Lieferung auch gerne die Montage für Ihre neue Überdachung.
Material: Holz, Metall

Typ:

  • Flachdach
  • Spitzdach
  • Walmdach

Voraussetzungen für ein Carport ohne Baugenehmigung sofern Sie nachfolgend aufgeführte Maße einhalten, benötigen Sie für die Errichtung eines Carports keine extra Baugenehmigung. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass sich die Bestimmungen jederzeit ändern können. Auskünfte hierüber erteilt Ihnen die zuständige Gemeindeverwaltung.

  • Der Carport muss über eine Breite von mindestens 2,30 Meter verfügen. Ist eine Wand geplant, liegt die erforderliche Breite bei mindestens 2,40 Meter.
  • Die Stellplatztiefe bzw. Länge des Carports muss mindestens 5 Meter betragen.
  • Zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Carport muss ein Mindestabstand von 3 Metern liegen.
  • Bei Grenzbebauung darf die Länge bzw. Breite des Carports maximal 9 Meter betragen.
  • Ist an mehreren Grundstücksgrenzen eine Grenzbebauung erfolgt, darf die Gesamtlänge nicht über 15 Meter liegen.
  • Die Höhe des Carports darf maximal 3 Meter betragen.
  • Ist der Carport höher, muss ein Mindestabstand von 3 Metern zum Nachbargrundstück eingehalten werden.

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